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FÄHRTENARBEIT
Nach erfolgreich absolvierter Begleithundprüfung kann sich der
Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale
Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei
Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden
soll. Beginnen wir mit der "Fährtenarbeit" generell.
Zunächst legt man selbst eine "Fährte", und zwar als Gerade und am Ende
legt man "Leckerchen" oder ein dem Hund gehörendes Spielzeug ab. Auf
jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfolgserlebnis für den Hund
verbunden sein.
Beim Legen darf er übrigens zuschauen, damit stimuliert man ihn (da man
die Fährte selbst legt, lässt man ihn zurück - er verfolgt wachsam sein
"Herrchen"). Im Verlauf des Trainings legt man dann Wellenlinien, rechte
oder auch spitze Winkel und mehrere Gegenstände auf eine Fährte, die der
Hund auffinden soll und schafft er es, wird er gebührend gelobt. Hier
gibt es dann später "richtige Profis", die noch nach drei Stunden und
unabhängig von der Witterung fast 2 km lange Fährten verfolgen und alle
ausgelegten winzigen Gegenständen finden.
TRAINING AUF VIELSEITIGKEITSPRÜFUNGEN
Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie gerade angesprochen,
die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten
von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte), dazu
kommen noch Unterordnung und Schutzdienst.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen
Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist
da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines
Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar
zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das
Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit
zu erlernen.
Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des
Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr
stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das
gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die
Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt
der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt
genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen
des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein,
gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen.
Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier
absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen
und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig
steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutz
der Helfer um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung
aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf
Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.
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STÖBERARBEIT
Auch hier ist eine bestandene
Begleithundprüfung Voraussetzung um eine Stöberprüfung ablegen zu
können. Gestöbert werden kann grundsätzlich auf allen natürlichen Böden
(Wiese, Acker, Waldboden) Baumbestand kann auch möglich sein. Eine
Augensuche soll möglichst verhindert werden, deshalb keinen kurzen Rasen
oder andere ähnliche Flächen.
Das Stöberfeld sollte vor dem
Auslegen/Auswerfen der Gegenstände von Personen mehrfach kreuz und quer
begangen werden, um beim Auslegen keine „Fährten“ zu hinterlassen.
Die Gegenstände können aus Holz,
Leder, Kunstleder oder Textil sein. Die ausgelegte Gegenstände dürfen
sich in Form und Farbe nicht wesentlich vom Geländeuntergrund abheben
und sollen nicht sichtbar ausgelegt werden.
Der Hundeführer bewegt sich in einem
der Prüfungsstufe angepassten Feld auf einer gedachten Mittellinie. Er
darf diese nur zum Aufheben des vom Hund verwiesenen Gegenstandes kurz
verlassen. Anschließend wird der Hund von der Mittellinie aus erneut zum
Stöbern eingesetzt. Erlaubt sind Hör- und Sichtzeichen. Das HZ
„Verloren“ kann ergänzt werden durch „Such“.
Im Gegensatz zur Fährtenarbeit ist
beim Stöbern die „hohe Nase“ ist nicht fehlerhaft. Die Stöberfläche kann
mehrfach abgesucht werden. Die Gegenstände müssen überzeugend verwiesen
werden wobei der Hund sie nicht berühren darf. Die Gegenstände dürfen
sitzend, stehend, liegend oder im Wechsel verweisen werden. Ein HZ zum
Verweisen ist allerdings nicht erlaubt und führt dazu, dass der
betroffene Gegenstand nicht gewertet wird. Es sind grundsätzlich keine
HZ erlaubt, die den Hund am Gegenstand zum Hinlegen veranlassen. Hat der
Hund einen Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zum Hund, zeigt den
Gegenstand durch Hochheben dem LR an, begibt sich wieder zur gedachten
Mittellinie und setzt dort den Hund zur Fortsetzung der Stöberarbeit
erneut ein. Die Liegerichtung an den Gegenständen ist nicht
vorgeschrieben. Der gefundene Gegenstand muss jedoch im unmittelbaren
Bereich der Vorderpfoten liegen.
Der HF tritt immer seitlich an den
liegenden Hund heran und darf sich nicht vor den Hund stellen. Kurzes
Loben nach Hochheben des Gegenstandes ist erlaubt.
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